Kontakt
Close

Fragen Sie uns!

Choose your Region & Language

Global

North-America

Nordic

Australia

Kontakt Close

Fragen Sie uns!

Kontakt

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungssysteme

Vergütungssystem für den Vorstand ab Geschäftsjahr 2025

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 sowie des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat der Aufsichtsrat das von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 gebilligte Vergütungssystem umfassend überprüft sowie weiterentwickelt. Auf Grundlage seiner sorgfältigen Analyse unter Einbeziehung eines externen, unabhängigen Vergütungsberaters hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 eine umfangreiche Überarbeitung des Vergütungssystems beschlossen, die im Wesentlichen den nachfolgenden Zwecken dient:

  • Erhöhte Transparenz und Wegfall von Ausnahmetatbeständen
  • Noch stärkerer Gleichlauf der Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens
  • Noch stärkere Incentivierung auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens
  • Anpassungen an aktuelle Marktentwicklungen und -standards

Das angepasste Vergütungssystem gilt für den Vorstand der Vossloh AG ab dem 1. Januar 2025 und kommt bei Neubestellungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung. Die Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung ist für die am 07. Mai 2025 stattfindende Hauptversammlung geplant.

Vergütungssystem für den Vorstand ab 2025 .

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 sowie des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das maßgeblich in der Satzung der Vossloh AG festgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zuletzt im März 2023 angepasst. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 hat das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von 99,34 % der abgegebenen Stimmen beschlossen .

Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Durch diese Leistung trägt der Aufsichtsrat zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und zur Förderung der Unternehmensstrategie bei. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt dieser Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung und bildet die Grundlage für eine angemessene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die beigefügte Übersicht fasst das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat zusammen.

Vergütungsbericht

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 finden Sie nebst Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers hier.

Hier finden Sie die Vergütungsberichte der vergangenen Geschäftsjahre als PDF zum Download.