Stimmrechtsmitteilungen
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich mitzuteilen, wenn bestimmte Prozentsätze (Schwellen) der Stimmrechte und/oder der diesbezüglichen Finanzinstrumente erreicht, über- oder unterschritten werden.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß WpHG verpflichtet sind, der Vossloh AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung ausschließlich an folgenden Kontakt zu richten:
voting-rights@vossloh.com
Fax: +49 (0) 2392 52–219
WpHG-Meldungen zu Stimmrechtsanteilen
Eine Übersicht der WpHG-Meldungen zu Stimmrechtsanteilen der Vossloh Aktiengesellschaft finden Sie
hier
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