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EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh

Mit ihrer europaweiten Klimaschutzinitiative Green Deal zielt die EU-Kommission darauf ab, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil davon ist die EU-Taxonomieverordnung, ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, definiert sechs Umweltziele:

1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie

  • einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten (Substantial Contribution),
  • die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (do no significant harm, DNSH) und
  • Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten (Minimum Safeguards, Mindestschutz).

Die Regelungen differenzieren zwischen taxonomiefähigen (eligible) und taxonomiekonformen (aligned) Aktivitäten. Lassen sich Aktivitäten den Taxonomiekriterien zuordnen, sind sie taxonomiefähig, unabhängig davon, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden. Aktivitäten sind taxonomiekonform, wenn die taxonomiefähigen Aktivitäten die Kriterien auch erfüllen.

Gemäß der EU-Taxonomieverordnung berichtet Vossloh nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.

Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt gemäß Taxonomieverordnung in der Fassung vom 18. Juni 2020, den technischen Bewertungskriterien des delegierten Rechtsakts zur Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021 für die Umweltziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel) sowie dem delegierten Rechtsakt vom 27. Juni 2023. Letzterer fügt der Taxonomie weitere Sektoren und Wirtschaftsaktivitäten hinzu, die maßgeblich zu den Umweltzielen 3 (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen), 4 (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft), 5 (Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und 6 (Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) beitragen. Vossloh hat sich bei der Analyse der Aktivitäten vor allem auf deren wesentlichen Beitrag für das Umweltziel „Klimaschutz“ fokussiert. Es wurden keine Aktivitäten identifiziert, die wesentlich auf die Umweltziele 2 bis 6 wirken.

Die Analyse aller Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ergab, dass sämtliche Geschäftstätigkeiten von Vossloh der Kategorie „6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur“ der delegierten Verordnung zugeordnet werden können. Gemäß der Verordnung umfasst diese Kategorie unter anderem den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken sowie die Herstellung und Installation von Gleismaterial.

Damit Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, müssen sie die technischen Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Die taxonomiefähigen Tätigkeiten wurden analysiert und die Anteile an taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx und OpEx wie folgt ermittelt:

  • Substantial Contribution: Die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien wurde individuell für die Tätigkeiten jedes Geschäftsfelds geprüft.
  • Do no significant harm (DNSH): Die DNSH-Kriterien beziehen sich überwiegend auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie beim Ziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ auf grundlegende Aspekte der Geschäftsaktivität. Vor diesem Hintergrund war regelmäßig eine Einschätzung der DNSH-Konformität auf Ebene des Geschäftsfelds sachgerecht.
  • Minimum Safeguards: Hier wurde ein konzernweiter Ansatz zur Sicherstellung der Minimum-Safeguards-Vorgaben umgesetzt, der eine sachgerechte und lückenlose Verfolgung dieser Vorgaben ermöglicht.

Substantial contribution

Für die Geschäftsaktivitäten von Vossloh ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Substantial Contribution) auszugehen, wenn sie die in der Kategorie „Schienenverkehrsinfrastruktur“ dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Gemäß der Verordnung wird für die Aktivitäten von Vossloh ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz nur unterstellt, wenn sie auf elektrifizierten Bahnstrecken oder auf solchen, für die ein Plan zur Elektrifizierung vorliegt, erbracht werden – auch wenn die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur nicht im Einflussbereich von Vossloh liegt. Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, fallen nicht hierunter.

Do no significant harm (DNSH)-Kriterien

Als Nächstes waren die als klimaschützend eingestuften Aktivitäten dahin gehend zu prüfen, ob sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der oben genannten Umweltziele führten (DNSH-Kriterien). Hinsichtlich der DNSH-Kriterien zum EU-Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ gibt es keine Anhaltspunkte, dass die physischen Folgen des Klimawandels die Wirtschaftstätigkeiten von Vossloh wesentlich beeinträchtigen.

Die Kriterien für das EU-Umweltziel „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“ referenzieren im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, zu deren Einhaltung Vossloh verpflichtet ist. Zahlreiche Geschäftstätigkeiten von Vossloh kommen vollständig ohne die Nutzung der Ressource Wasser aus, beispielsweise das Fräsen von Schienen und Weichen, Schweißleistungen, Logistiktätigkeiten oder auch Montagearbeiten. Ansonsten wird die Ressource in den Vossloh Fabriken vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei Fertigungsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Verunreinigte Abwässer werden in werkseigenen Kläranlagen so behandelt, dass sie mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Wasserversorgung entsprechen (siehe hierzu auch die Ausführungen auf der Seite 86 f.).

Im Hinblick auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ erfüllen Vossloh Produkte die Anforderungen an eine lange Haltbarkeit und Langlebigkeit, da die meisten Komponenten auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelbar und verwertbar sind. Darüber hinaus trägt das Serviceportfolio des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen bei.

Auch die Vorgaben bezüglich des EU-Umweltziels „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ werden seitens Vossloh erfüllt. Eine große Anzahl von Produkten und Dienstleistungen von Vossloh trägt etwa zur Reduktion von Lärm und Vibrationen im Gleis bei.

Bezüglich des EU-Umweltziels „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ gilt: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und vergleichbare Prüfungen werden von Vossloh durchgeführt, soweit ein entsprechendes Erfordernis besteht. Vossloh unterliegt bei der Herstellung von Produkten in der Regel nicht der UVP-Pflicht. Schließlich trägt Vossloh durch die Erhöhung der Streckenverfügbarkeit und damit die Ermöglichung von mehr Verkehr bei gleicher Landnutzung dazu bei, den Flächenbedarf für die Errichtung von Schieneninfrastruktur zu minimieren und damit einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.

Minimum safeguards

Angaben zur Einhaltung der Mindestvorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Menschenrechten finden sich auf den Seiten 90 ff. und 98 ff. im Geschäftsbericht 2023.

Taxonomiefähige und -konforme Umsatzerlöse, CapEx imd OpEx

 20232022
 Absolut
(in Mio.€)
Taxonomiefähig
(in Mio.€ / in %)
Taxonomiekonform
(in Mio.€ / in %)
Absolut
(in Mio.€)
Taxonomiefähig
(in Mio.€ / in %)
Taxonomiekonform
(in Mio.€ / in %)
Umsatzerlöse1.214,31.214,3/100762,8/631.046,11.046,1 / 100672,3 / 64
CapEx74,558,2/7840,2/5458,245,6 / 7831,2 / 54
OpEx68,265,9/9743,9/6550,148,1 / 9632,8 / 65

Die Umsatzerlöse der taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten übertrafen den Wert des Vorjahres um 13,5 %. Der Anstieg ist in erster Linie auf das Geschäftsfeld Switch Systems zurückzuführen. Daneben konnten auch die Geschäftsfelder Tie Technologies und Rail Services ihre Umsätze deutlich steigern. Der Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse sank marginal um 1 Prozentpunkt.

Die Investitionsausgaben (CapEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten lagen um 28,8 % über dem Vorjahreswert. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Geschäftsfelder Fastening Systems, Switch Systems und Rail Services zurückzuführen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben blieb unverändert bei 54 %.

Die Betriebsausgaben (OpEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 33,8 %. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Wartungs- und Reparaturaufwendungen zurückzuführen. Der Anteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben blieb mit 65% auf Vorjahresniveau.

Weiter gehende Informationen zu Umsatz, CapEx und OpEx

Die Umsatzerlöse sind definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS, wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse ermittelt sich, indem die taxonomiekonformen Nettoumsatzerlöse durch die gesamten Konzern-Umsatzerlöse geteilt werden. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich auf den Seiten 129 f. des Geschäftsberichts.

Zusammensetzung des Umsatzerlösezählers

Mio.€20232022
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden762,8672,3
Gesamt762,8672,3

Die Investitionsausgaben (CapEx) umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte einschließlich der im Rahmen von Asset- oder Share-Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die Berechnung der Investitionsausgaben (CapEx) erfolgt auf Bruttobasis, also ohne Berücksichtigung von Neubewertungen oder planmäßigen wie auch außerplanmäßigen Abschreibungen. Weitere Informationen zu CapEx finden Sie auf den Seiten 139 ff. des Geschäftsberichts.

Zusammensetzung des CapEx-Zählers

Mio.€20232022
Zugänge zu Sachanlagen35,1
1,6
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten2,024,4
Zugänge zu als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien0,00,0
Zugänge zu Nutzungsrechten3,15,2
Zugänge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen0,00,0
Gesamt40,231,2

Die Betriebsausgaben (OpEx) berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, etwa Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte.

Zusammensetzung des OpEx-Zählers

Mio.€20232022
Forschung und Entwicklung7,86,1
Wartungs- und Reparaturaufwendungen32,823,9
Leasingaufwendungen2,32,0
Schulungsaufwendungen1,00,8
Gesamt43,932,8