Aktienrückkauf 2008/2009
Der Vorstand der Vossloh AG hatte am 15. Oktober 2008 beschlossen, von den Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 31. Mai 2007 und vom 21. Mai 2008 Gebrauch zu machen und bis zu 1.479.582 Aktien der Gesellschaft, das entspricht bis zu zehn Prozent des Grundkapitals, über die Börse zurückzukaufen. Der Aufsichtsrat hatte seine Zustimmung erteilt.
Die zurück erworbenen Aktien können zu allen in den Ermächtigungsbeschlüssen der beiden oben genannten Hauptversammlungen vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) durfte den Durchschnittswert der Schlusskurse des XETRA-Handels während der jeweils letzten 5 Börsenhandelstage vor Erwerb an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten.
Der Aktienrückkauf hatte am 16. Oktober 2008 begonnen und sollte spätestens am 15. April 2009 abgeschlossen sein. Der Aktienrückkauf wurde unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft unter Führung eines Kreditinstituts in Übereinstimmung mit den Handelsbedingungen der EG-Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.
Der Aktienrückkauf wurde am 20. März 2009 abgeschlossen. Die Vossloh AG hält von insgesamt 14.795.846 Stückaktien jetzt 1.479.582 eigene Aktien, dies entspricht 10,0 % des Grundkapitals. Die Aktien wurden zu einem Durchschnittskurs von 71,86 Euro erworben. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 106,3 Mio. Euro. Gemäß § 71 b Aktiengesetz stehen der Vossloh AG aus diesen Aktien keine Rechte zu.
Der Vorstand der Vossloh AG hat am 26. Juli 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 1.470.630 Stück eigene Aktien bei gleichbleibendem Grundkapital einzuziehen.